Wer sind wir ?
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Schweizerischer Seniorenrat
Der Schweizerische Seniorenrat besteht seit 2001 und nimmt die Aufgaben eines Beratungsorgans in Altersfragen für den Bundesrat wahr. Er setzt sich aus Delegierten der beiden Dachorganisationen VASOS und SVS zusammen, die für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt werden und zweimal wiedergewählt werden können.
Weitere Informationen: www.ssr-csa.ch
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung (DV) ist das oberste Organ des SSR. Sie setzt sich aus 2 Co-Präsidentinnen oder Co-Präsidenten, 16 Delegierten und 16 Ersatzdelegierten zusammen.
Ihr stehen folgende Befugnisse zu:
- Das Festlegen der Tätigkeitsprogramme
- Die Genehmigung der Budgets, der Jahresrechnung und die Entlastung des Vorstandes
- Die Wahl des Vorstands (Mitglieder und Ersatzmitglieder)
- Die Genehmigung von Konzepten, die Annahme von Berichten des Vorstandes oder von Arbeitsgruppen und anderes.